Urheberrecht und Social Media

Die Kommunikation durch Fotos, Videos und Texte beinhaltet viele Verstöße gegen das Urheberrecht. Eine Urheberrechtsverletzung wird häufig gar nicht erkannt.
Social Media und DSGVO

Facebook, Twitter, Instagram und Co. sind für dich mittlerweile ein fester Bestandteil des Alltags. Auf dem Weg zur Arbeit oder Uni postet du einen Status, auf einer Party teilst du ein Bild und um deinen besten Freunden zu zeigen, dass dir ihr Profilbild gefällt, markierst du es mit „Gefällt mir“. Das macht jeder so. Deswegen wissen die meisten auch nicht, dass über Social Media viele Gefahren lauern.

Da jeder über Social Media liked, teilt und postet, fühlst du dich in deinen Handlungen sehr sicher. Doch die Kommunikation durch Fotos, Videos und Texte beinhaltet viele Verstöße gegen das Urheberrecht. Eine Urheberrechtsverletzung wird häufig gar nicht erkannt. Geschieht das aber doch, kann die Verletzung des Urheberrechtes schwere Sanktionen für dich nach sich ziehen.

Um den Schutz des Urhebers zu gewährleisten, stehen diesem folgende Rechte zu:

  • Urheberpersönlichkeitsrechte
  • Verwertungsrechte
  • Nutzungsrechte

Zu den häufigsten über Social Media begangenen Verstößen zählen die Verwendung fremder Werke, die Missachtung des Rechts auf Anerkennung und der Urheberschaft sowie die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Gerade beim Hochladen von Bildern lauern für dich viele Gefahren. Das kann schon mit deinem eigenen Profilbild erfolgen. Natürlich möchte nicht jeder seine Identität vollständig über Social Media bekannt geben und vielleicht hast du selbst schon einmal ein Foto hochgeladen, auf dem statt du selbst, ein Idol oder einer deiner Kindheitshelden zu sehen ist. Das ist mittlerweile ganz normal.

Doch auch hierbei liegt ein Urheberrecht vor. Meist liegt dieses beim Fotografen des Bildes oder beim Zeichner eines Comics.  Um das Bild also überhaupt nutzen zu dürfen, musst du den Urheber um Erlaubnis fragen. In einigen Fällen musst du sogar eine Lizenz erwerben. Durch diese werden dir die Nutzungsrechte am Bild oder an der Fotografie  zugestanden. Außerdem kann der Urheber verlegen, dass du seinen Namen kenntlich machst. Das kann dann beispielsweise durch  das Copyright-Zeichen geschehen. Nur so darfst du auf legalen Weg Fotos und Bilder für die Öffentlichkeit zugänglich machen.

Vielleicht hast du auch schon einmal ein Foto aus dem Internet gezogen und dies später bearbeitet und auf Facebook und Co. hochgeladen. Hierbei musst du wissen, dass auch bei der Bildbearbeitung einige Gefahren lauern. So kannst du beispielsweise nicht jedes Bild einfach bearbeiten, denn auch hierbei muss der Urheber vorab zustimmen. Zudem kreierst du durch die Bildbearbeitung meist kein gänzlich neues Werk und bist damit auch nicht der Urheber. Das Urheberrecht liegt also weiterhin beim Schöpfer des Werkes.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Musik. Nachdem du im Urlaub warst, möchtest du für deine Familie und Freunde ein Video mit Fotos von der Reise erstellen? Um deine Emotionen und die Bilder besser zu unterstreichen nutzt du verschiedene Musikstücke. Das ist in der Regel auch kein Problem, solange du das Video später wirklich nur deinen Freunden und deiner Familie zeigst.

Problematisch wird es erst, wenn du das Video beispielsweise bei Facebook oder Instagram hochladen möchtest. Oftmals sind die Musikstücke nämlich ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Da du diese durch die Veröffentlichung für jeden zugänglich machst, begehst du eine Urheberrechtsverletzung. Das ist auch der Fall, wenn du die Lieder gekauft hast. Daher solltest du alternativ gemeinfreie Lieder nutzen. Diese sind meist nicht mehr durch das Urheberrecht geschützt, da die Schutzdauer abgelaufen ist. Wenn du diese Tipps befolgst, solltest vor Urheberrechtsverletzungen sicher sein.

Weitere Informationen zum Thema „Urheberrecht und Social Media“ findest du hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.urheberrecht.de viele weitere Informationen, Ratgeber und E-Books zu verschiedenen Themen, wie GEMA, Urheberrecht bei Musik und Urheberrecht in der Schule.

 

Kostenloses E-Book zum Thema Urheberrecht bei Social Media

Urheberrecht.de hat ein kostenloses und sehr umfangreiches E-Book veröffentlicht, was ich dir an dieser Stelle nicht vorenthalten möchte! Interessierte Leser finden hier verschiedene Informationen zu:

  • Was ist Social Media?
  • Urheberrecht und soziale Netzwerke: Welche Vorschriften müssen beachtet werden?
  • Liken, teilen, posten – was die Kommunikationsformen rechtlich bedeuten
  • Texte bei Social Media
  • Die wichtigsten Verhaltensregeln, uvm.

Hier geht es zum kostenlosen E-Book: www.urheberrecht.de/urheberrecht-social-media.pdf

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Der BvdR. E.V.  ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.

Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen.  Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut  und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

Dieser Beitrag wurde mir  von Isabel Frankenberg von Urheberrecht.de zur Verfügung gestellt!

 

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